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Datenschutz

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(@wlanman)
Beiträge: 2674
Berühmtes Mitglied Admin
Themenstarter
 

Ich hatte vor einiger Zeit mal ein lustiges Video zum Thema Datenschutz gepostet. Fand ich auch sehr lustig. Ich muss jetzt aber mal fragen wie weit geht der Schwachsinn noch. Das mit dem Namensverbot an Klingelschildern haben ja wohl alle mitbekommen. 

Ich schreibe diesen Beitrag auch nur weil ich Freitag beim Arzt zur Routineuntersuchung war. Der weiß wie ich heiße, redet mich beim Aufruf seit einiger  Zeit nicht mehr mit meinem Namen an , sondern nur mit bitte kommen sie jetzt rein, Ich habe ihn gefragt warum. Angeblich darf er das aus Datenschutzgründen nicht mehr.

Langsam finde ich die Sache lächerlich. Wie ist eure Meinung

Elektronik funktioniert mit Rauch. Denn wenn der Rauch raus kommt funktioniert die Elektronik nicht mehr!

 
Geschrieben : 20/10/2018 22:45
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Rudi
 Rudi
(@rudi)
Beiträge: 108
Geschätztes Mitglied
 

Also ich finde Datenschutz erstmal generell Wichtig. Aber manches wird dann schon in die Absurdität gezogen, während auf andere Seite gewaltige Löcher klaffen. Während man auf der einen Seite kleinlichst Preisgeben muss, wer sich wie um welche Daten wann kümmert und was er damit tut (Insbesondere auf Websites), sammeln bestimmte Unternehmen ALLES ein, was man tut. Positionstracking. Stimmerkennung. Wer weiß wann die s.g. Sprachassistenten ausversehen mal mitschneiden? Oder diese Lachhafte Cookiemeldezeile, die eh keiner beachtet, sofort wegklickt und weitermacht. Ich finde, eine Informationswebsite (z.b. Wiki, aber auch fast jede andere Seite, die nicht gerade ein Forum o.ä. ist), überhaupt keine Daten über den Nutzer zu sammeln braucht. Höchstens das Land aus dem die Seite angesurft wurde, und die Zahl der Ansurfungen (von mir aus auch Linkspezifisch) pro Zeit. Alles andere ist Datenmissbrauch. Im Laden fragt mich ja auch keiner, wie ich heute zum Laden gekommen bin, wo ich vorher war, und warum ich jetzt hier bin. Seiten dagegen, wo ich mich einloggen muss, sollten auch nur die Daten nutzen, die zur eindeutigen Identifikation des Avatars nötig sind. Also wenn sich jmd. plötzlich aus einem anderen Land einloggen versucht, darf gerne noch mal ne Kontrolmail oder sowas getriggert werden. Beim wichtigen seiten wie bezahldiensten o.ä. könnte z.B. ein gehashter Wert übergeben werden, der die PC-Id enthält. Logge ich mich von einem anderen Gerät ein, wird auch beim eingeben des korrekten PW die Meldung ausgegeben, das PW sei falsch. In der Regel, wenn jmd. versucht das Konto zu knacken, wird er die PW nicht zweimal nacheinander eingeben, sondern ein anderes Versuchen.

Achja, und was die Bonuscardsysteme (Payback, Deutschlandcard und wie die alle heißen) alles über uns wissen, will auch keiner für Wahr halten.

 
Geschrieben : 20/10/2018 23:09
(@wlanman)
Beiträge: 2674
Berühmtes Mitglied Admin
Themenstarter
 

Ja, Datenschutz ist wichtig, da stimme ich die zu. Aber auf der eine Seite kann man schon fast von Schwachsinn ausgehen, auf der anderen Seite sind wir der gläserne Mensch. Irgendwann werden auf unseren Ausweiß Papieren auch nur noch Nummern statt Namen stehen

 

Selbst in Kleidung werden doch heute RFID Chips genäht, die an jeder Kasse gescannt werden können und so unserer Bewegungsprofil erfassen und die Händler wissen wo wir einkaufen

Elektronik funktioniert mit Rauch. Denn wenn der Rauch raus kommt funktioniert die Elektronik nicht mehr!

 
Geschrieben : 20/10/2018 23:41
Praktiker
(@praktiker)
Beiträge: 3707
Berühmtes Mitglied Admin
 

Ist das ein Scherz, mit dem Namensverbot, an den Klingelschildern? Davon habe ich nämlich noch nichts gehört.

Das wäre aber schon blöd für die Postboten. Woher sollen die dann wissen, wohin die Post muss?

 

Datenschutz im Internet ist auf jeden Fall gut und richtig, aber im normalen Schriftverkehr absoluter Blödsinn.

Demnächst also auch keine Anschriften mehr auf den Briefen??

 

Das erinnert mich an den Einspieler bei Radio 21, mit der Bewerbung, wo die Frau in etwa sagt, dass sie den Bewerber gerne einstellen will, weil seine Bewerbung so toll war, obwohl sie die gar nicht sehen durfte, wegen dem neuen Datenschutz und er in der Firma anfangen darf, deren Namen die Frau nicht nennen darf.

 

Der andere Einspieler war mit einem Trucker, der nicht sagen darf, von welcher Autobahn er redet und am Ende sagt, "und wie die Toiletten aussehen, dass wollen sie gar nicht wissen".

 

Und wenn einer anruft, oder man selbst anruft, darf man auch nicht mehr sagen, wer dran ist?! Dasselbe mit Textnachrichten!?

 

Bei einer Unterhaltung, oder einem Date also auch keine Namen mehr?! Aber wenn man dann nur mit Nummern (z.B. die Sozialversicherungsnummer) sich unterhält, kann man die sicherlich auch knacken.

 

Man kann es auch echt übertreiben, mit dem Datenschutz.

 

 
Geschrieben : 21/10/2018 1:36
(@holger_p)
Beiträge: 1192
Nobles Mitglied Admin
 

Ach, der Datenschutz. Hier gibt es einfach viel zu viele Halbwahrheiten. Nur weil der nun mit hohen Strafandrohungen etwas eichtiger ist, kommt es nun zu besonders bei den "Kleinen" zu kuriosen Stilblüten. Die beiden von Praktiker erwähnten Werbespots für Radiowerbung ("Radio. Geht ins Ohr, bleibt im Kopf") haben das wunderbar aufgegriffen. Die Spots laufen ja fast allen Sendern, die Radiowerbung haben.

Zu Deinem Arzt. Das ist in der Tat ein Grenzfall. Natürlich weiß der Arzt, wie Du heißt. Aber die Mitwartenden kennen Dich evtl. nicht. Und das ist bei dem einen oder anderen Arzt ja auch nicht erwünscht. Ich meine jetzt nicht den Allgemeinmediziner oder auch den Zahnarzt, wo ja jeder mal hingeht und das etwas völlig normales ist. Sondern Fachärzte, wo allein die Tatsache, dass man bei denen im Wartezimmer sitzt, eine Information ist, die man nicht öffentlich haben möchte.

Klingelschilder: Das ist eine Stilblüte, die wohl von der Bild stark getrieben wurde. Keiner der Landesdatenschutzbeauftragten sieht hier ein Problem. Es mag Einzelfälle geben, wo der Schutz der Privatsphäre so hoch anzusetzen ist, dass der Name nicht am Klingelschild stehen soll/darf, aber das sind dann eben Einzelfälle. In solchen Fällen würde man dann übrigens auch eher einen falschen Namen anbringen anstatt gar keinen, denn das erregt ja noch mehr die Aufmerksamkeit.

Zum Namensschutz am Arbeitsplatz gab es teilweise schon der Vergangenheit besondere Regelungen in einigen Branchen. Wer z.B. in der telefonischen Bestellannahme eines Sexartikelversandes arbeitet, darf mit einem "Künstlernamen" agieren.  Das sind aber nach meinem Kenntnisstand einfach Betriebsvereinbarungen und keine gesetzlichen Vorgaben.

Rfid-Tags in der Kleidung. Die finde ich auch bedenklich, aber ich bin mir gar nicht sicher, ob die Überwachung mittels Rfid nicht einfach nur eine Legende ist. Klar ist das möglich, aber doch unpraktikabel, weil die Reichweite der Tags einfach sehr gering ist. Viel einfacher kann man jemanden via WLAN überwachen. Ich packe meinen Laden mit ausreichend vielen Hotspots voll und kann dann Bewegungsprofile der Smartphones meiner Kunden machen. Die müssen sich dazu nicht an meinem WLAN anmelden, sondern nur willig sein, sich bei bekannten WLANs anzumelden. Dann senden sie nämlich von Zeit zu Zeit kleinen Datenpäckchen, in denen auch die MAC Adresse steckt. Mittels Triangulation kann bei guter Positionierung der Hotspots die Position im Laden auf ein, zwei Meter genau ermittelt werden. Diese Systeme müssen die Daten sofort anonymisieren, also die MAC Adresse darf nicht dauerhaft gespeichert. Würde man das "vergessen" und die Daten aus vielen Läden abgleichen, hätte man erschreckend präzise Profile. Ist ein Laden dabei, wo der Kunde eine Kundenapp nutzt, ist er auch mit Name und Anschrift identifiziert. Technisch ist all das seit Jahren machbar - der europäische Datenschutz ist hier das einzige Hemmnis. Und deshalb ist es auch so wichtig, bei solchen Dingen darauf zu drängen, dass keine US-Anbieter in der Verarbeitungskette sitzen. Die können ja 100mal behaupten, sie halten sich an europäische Regeln. Es kann aber niemand ernsthaft überprüfen. Das ist auch der Grund, warum ich Trackingdienstleister (für Webseiten) mit Wurzeln in den USA als extrem kritisch ansehe. Leider sind die noch immer sehr verbreitet. Dass sich eine Bild lieber um Namen an Briefkästen als um solche Dinge kümmert, ist sofort verständlich, wenn man mal schaut, welche Trackingdienste der Springer-Verlag nutzt. Da finden sich einige Dienstleister, die nach meinem Rechtsverständnis in Europa nicht genutzt werden dürfen.

 
Geschrieben : 21/10/2018 11:30
Dim
 Dim
(@dim)
Beiträge: 2423
Berühmtes Mitglied Admin
 

Im Sowjetunion-Raum funktionieren immer noch alle Adressen ohne Namen. Also die Häuser und die Wohnungen haben nur die Nummer und das hat bis jetzt immer gereicht. Die Namensschilder hier habe ich zuerst echt seltsam gefunden und habe mich gefragt, warum es hier mit den Nummern nicht funktioniert?

Und was in der Firma für Anweisungen wegen DSGVO kommen, soll ich lieber nichts erzählen. Wegen manchen lache ich selbst. Warum - darf ich wegen DSGVO nicht erzählen.    😉

 
Geschrieben : 21/10/2018 13:08
Janinez
(@janinez)
Beiträge: 1887
Nobles Mitglied
 

Ich finde manches ja auch sehr übertrieben, allerdings ist seit der neuen Verordnung vieles fast unmöglich geworden. Ich z.B. vermiete Wohnungen. Wenn jetzt in einer Wohnung ein Wasserschaden ist, muss ich theoretisch erst den Mieter schriftlich um Einverständnis bitten, seine Daten an die entsprechenden Firmen weitergeben zu dürfen. Von den Firmen muss ich mir bestätigen lassen, dass sie die Daten nach der DSGVO verarbeiten - bis dahin ist das Haus abgesoffen, der Schaden doppelt so hoch, also muss ich mich darüber hinwegsetzen und damit rechnen von meinen Mietern angezeigt zu werden.

Des Weiteren muss ich gewisse Daten Anwälten, Gerichten, Steuer, Bank usw. geben, auch dazu bräuchte ich die Erlaubnis, die ich natürlich nie bekommen werde

 
Geschrieben : 23/10/2018 8:46
(@holger_p)
Beiträge: 1192
Nobles Mitglied Admin
 

@Janinez

Die von Dir genannten Einschränkungen existieren gar nicht. Im Falle des  Wasserschadens darfst Du natürlich diese Daten weitergeben, denn hier ist ja das Einverständnis des Mieters anzunehmen, wenn der Dir als Vermieter den Wasserschaden meldet. Das ist konkludentes Handeln, in diesem Fall vom Mieter.Da brauchst Du also keine Angst haben, dass Dich ein Mieter anzeigt.

In vielen anderen Fällen (Steuer usw.) geschieht die Weitergabe auf Grundlage von gesetzlichen Vorgaben, auch dazu ist keine Einverständnis erforderlich.

Die DSGVO ist im Kern gar nicht so viel "schlimmer" als das alte deutsche BDSG.

Einzig die möglichen Strafen  sind deutlich höher und das sorgt plötzlich dafür, dass man den Datenschutz ernst nimmt.

 
Geschrieben : 23/10/2018 23:02
Janinez
(@janinez)
Beiträge: 1887
Nobles Mitglied
 

man ist halt irgendwie verunsichert, liest sehr viel. Bei neuen Mietverträgen schreib ich rein, dass ich die Daten an best. Institutionen auch ohne explizite Erlaubnis weitergeben kann und lass es mir unterschreiben

 
Geschrieben : 24/10/2018 8:23
(@holger_p)
Beiträge: 1192
Nobles Mitglied Admin
 

Im Prinzip gibt es drei Legitimationen zur Datenverarbeitung und -weitergabe.

1. Gesetzliche Auflagen/Vorgaben, das wird in der Praxis weit gefaßt und umfasst z.B. bei Sportvereinen auch das Regelwerk überordneter Verbände, die z.B. einen Ligabetrieb betreffen

2. Zur Ausführung eines Auftrages erforderliche Weitergaben an drittes Dienstleister. Ganz simples und selbstverständliches Beispiel ist hier die Weitergabe der Adresse an die Post - ohne lesbaren Namen/Adresse kann ein Brief ja nicht zugestellt werden.

3. Die ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen.

Die Reihenfolge ist kein Zufall, die Einwilligung des Betroffenen ist die schlechteste Grundlage, weil der Betroffene die Einwilligung jederzeit widerrufen kann.

 
Geschrieben : 25/10/2018 19:59
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