Eben noch etwas interessantes zum Urheberrecht gefunden. Der Eiffelturm: Eigene Bilder die man am Tage von dem Bauwerk macht kann man problemlos ins Netz stellen. Nachtaufnahmen allerdings nicht, weil irgendein Lichtkünstler das Urheberrecht auf die Beleuchtung hat.
Elektronik funktioniert mit Rauch. Denn wenn der Rauch raus kommt funktioniert die Elektronik nicht mehr!
Das habe ich auch gelesen. Meine Tochter hat diese Woche viele tollen Fotos in London gemacht. Da muss man auch aufpassen.
Dim, ich denke und hoffe, dass Bilder vom Riesenrad bei Tag weitergegeben werden dürfen, oder von Big Ben und Westminster.
@Janinez, sind das Lehrbücher und wie alt sind die?
Ich hab vorhin gelesen, dass das Urheberrecht (zumindest für Werke, für die Allgemeinheit) 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers verjährt/hinfällig ist.
@Wlanman, hast du denn den Verleger der Yps Hefte gefragt, ob du die Bilder der Covers hier reinstellen darfst?😉🤔😎
Müssen wir jetzt alle Links, Bilder und YouTube Videos aus unserem Forum löschen?
Wir wollen ja kein Geld verdienen damit und "Rezensionen" machen wir ja auch nicht. Und wenn die Veröffentlichung in unserer Community eine "werbende Wirkung" hat und die User deshalb noch die Werke kaufen, während wir absolut kein Geld bekommen für Werbung oder sonstiges, dann scheinen wir auf der (halbwegs) sicheren Seite zu stehen/sein.
Naja, ich bin ja auch kein Anwalt, aber im ein paar Grundkenntnisse Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und was man sonst so im Internet braucht habe ich mir im Laufe der zeit angeeignet.
Titelseiten von Büchern kann man in der Tat schadlos abfotografieren, beim Inhalt (also den Seiten mit der Geschichte, Schaltplänen oder was auch immer) würde ich das eher nicht annehmen.
Fotos von (öffentlichen) Gebäuden: Das ist hier inder Tat ein Kuriosum. Denn hier sind die Urheberrechte des Architekten zu berücksichtigen. Die Faustregel lautet: Fotos von öffentlich zugänglichen Stellen sind ok. Wie das jetzt speziell mit der Lichtschau des Eiffelturms aussieht, weiß ich nicht, ich würde aber dazu tendieren, dass auch hiervon Fotos generell erlaubt sind. Beliebt sind ja Fotos in Form von Personen (Angehörige/Freunde) vor dem Turm und das dürfte ihmo auch nachts erlaubt sein.
Also wenn es Lehrbücher sind sehe ich bei den Schaltbildern auch keinen Probleme das es sich fast immer um sog. Prinzip-Schaltungen handelt, also nicht Geräte bezogen. Die gleichen Schaltungen finden sich auch in anderen Büchern. Auch bei normalen Schaltbildern sehe ich kein Problem da sie ja kein geistiges Eigentum der Zeichner sind. Der Schaltungsdienst Lange verschickt noch heute nur Kopien von Schaltbildern und Bedienungsanleitungen, nur lassen sie sich das Kopieren gut bezahlen.
Ich habe damals mal bei Nordmende nachgefragt ob ich eine Kopie eines Schaltbildes für einen Kunden anfertigen darf und es gab keine Einwände. Früher war es ja auch normal das solche Unterlagen bei jedem Gerät dabei lagen
Elektronik funktioniert mit Rauch. Denn wenn der Rauch raus kommt funktioniert die Elektronik nicht mehr!
Stimmt, bei unseren alten Geräten waren immer Schaltpläne dabei. Ich hab da früher natürlich nie durchgeblickt, was, wie, wofür und warum war. Heut geht mir das teilweise immer noch so, mit dem fehlenden Durchblick bei Schaltungen.😒😳
Klar, für einen Laien sind Schaltbilder wie ägyptischen Hieroglyphen. Für einen Techniker aber wichtig bei der Fehlersuche. Natürlich muss man auch wissen wie damals Röhren und heute Halbleiter funktionieren, sonst hilft ein Schaltbild auch nicht weiter und es geht dir wie in diesem Video
Elektronik funktioniert mit Rauch. Denn wenn der Rauch raus kommt funktioniert die Elektronik nicht mehr!
Heute blickt auch der Entwickler den Schaltplan nicht mehr... jedenfalls dann, wenn man mal anfangen würde, das Innenleben der ICs als Schaltplan aufzudrseln. Das fängt mit so simplen Dinge wie Operationsverstärkern an.
Schaltpläne waren in meinem Beispiel in der Tat kein gutes Beispiel, denn da greift nur selten das Urheberrecht. Da geht es nämlich nach der Schöpfungshöhe. Schaltpläne werden da analog zu Programmen betrrachtet und da gab es ein BGB Urteil und in der Begründung hieß es, dass ein urheberrechtlicher Schutz besteht (Zitat) " wenn die schöpferischen Eigenheiten des Programms das Schaffen eines Durchschnittsprogrammierers ganz erheblich überstiegen".
Mit anderen Worten: Die Art der Präsentation des Schaltplans muss schon etwas ganz besonderes sein, um den technischen Inhalt geht es ohnehin nicht beim Urheberrecht, den könnte man sich allenfalls patentieren lassen.
also die Büchlein sind weitgehend aus den 50iger und 60iger Jahren, ich werde sie mal fotographieren und dann hier reinstellen, ich denke nicht, dass man da ein Urheberrecht verletzt