Betrüger 😎kennen keine Grenzen!🤬
Dieses Mal geht es um einen Versuch, das große Interesse an der Energiepreispauschale auszunutzen. Die E-Mail kam angeblich vom "Bundesministerium der Finanzen". Als Absender stand info.bmf.bund.@.....
Hier der Text der Nachricht:
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"Arbeitnehmerinformationen zur Auszahlung der Energiepauschale
Sehr geehrte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
Sie erhalten diese E-Mail, da Sie als steuerpflichtige(r) Arbeitnehmer:in in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind.
Arbeitnehmer:innen, die am 1. September 2022 in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten eine Energiepreispauschale von 300 Euro mit der Lohnzahlung im September. Die Energiepreispauschale soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind.
Bitte lesen Sie die beiliegenden Informationen sorgfältig und prüfen Sie in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber, ob Sie der Auszahlung der 300 Euro Energiepauschale im Rahmen des dritten Entlastungspakets berechtigt sind. Die EPP ist sozial ausgestaltet und steuerpflichtig, sodass sich die Nettoentlastung entsprechend der persönlichen Steuerbelastung mindert. Zuwiderhandlungen haben strafrechtliche Konsequenzen.
Mit freundlichen Grüßen
Das Bundesministerium der Finanzen
Verantwortlich: Dr. Richard Stratenberg
Dienstsitz Berlin
Hohenzollerndamm 97
107066 Berlin
Postanschrift: 107066 Berlin
Tel.: 030 2332730 90"
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Was sich hinter den Links verbirgt, habe ich nicht untersucht. Auf jeden Fall nichts Gutes. Bitte auf keinen Fall bei solchen Nachrichten auf die Links klicken.
Naja, das war ja zu erwarten.
Aber in diesem Zusammenhang etwas anderes: Es kann Sinn machen, sich die Zählerstände vom 1. Oktober zu notieren und gerade beim Gas dem Versorger durch zu geben.
Warum: Wenn am 1. 10. die Mehrwertsteuer gesenkt wird, schätzt der Versorger anhand der späteren Ablesung den Stand zum 1. Oktober. Für die meisten Verbraucher kommt das auch gut hin. Aber wer sich jetzt z.B. in den letzten beiden September-Wochen noch das Heizen verkniffen hat, hat einen Verbrauch, der etwas ausserhalb des Durchschnittes liegt und bei dieser Schätzung schlechter fährt. In einem solchen Fall den Stand vom 1.10. melden.
@holger_p Du hast sicherlich recht und es nicht verkehrt ist, die aktuellen Werte zu notieren und weiterzugeben. Ob es etwas bringt bzw. das Ganze durchzusetzen sehe ich schon anders. Das haben wir schon bei der Steuersenkung von 19 auf 16% erlebt. Ich habe nicht mitbekommen, dass ein Strom- oder Gas-Anbieter dies richtig berücksichtigt hat. Aber wir haben alle mitbekommen, wie alles deutlich teurer wurde, als die Steuer wieder zurück auf die 19% ging. Plötzlich war alles mindestens um 25% teurer. Auch aktuell ist die Rede von 10% Inflation. Vieles kostet aber inzwischen das Doppelte.
Noch ein vielleicht nicht ganz passendes Beispiel, aber ich möchte es doch loswerden. Wir haben eine Bodenheizung mit einer Gasanlage, verbrauchen aber von kaum bis gar nichts, da unter uns ein Fitnessstudio liegt. Trotzdem müssen wir jedes Jahr nachzahlen. Der Vermieter berechnet alles einfach nach der Wohnfläche. Er weiß, dass er das nicht darf, bekommt unseren Einspruch, macht einen 15% Korrekturabzug und bleibt trotzdem im Gewinn. Es ist so was wie sicher, dass egal was auf der Welt passiert, werden die Reichen trotzdem reicher und die anderen ärmer. Egal ob Strom, Gas usw - am Ende dieser Kette sind doch wir die Endverbraucher und wir sitzen auf allen Kosten.
@dim Heizkostnabrechnungen nach Wohnfläche nur un ganz wenigen Ausnahmefällen zulässig und ganz gewiss nicht bei Mischnutzung eines Gebäudes. Das Studio gilt ja als gewerbliche Nutzung. Wobei die verbrauchsabhängige Abrechnung, sofern es nicht Etagen-Gasthermen sind, auch einen allgemeinen Teil enthält. Der soll in einem größeren Haus einzelne Mieter vor Nachteilen schützen, die durch besondere Gegenheiten entstehen. Das wäre z.B. eine nicht geheizte Nachbarwohnung (der Nachbar heizt die dann ja teilweise mit) oder durch exponierte Hausecken usw. Dieser ausgleichende Anteil ist gar nicht so klein (30 oder 40 Prozent), aber eben nicht so groß wie das, was euer Vermieter da veranstaltet.
@holger_p Korrekt. Deswegen kämpfen wir jedes Jahr wegen der Nebenkostenabrechnung. Aber der Vermieter lässt sich immer wieder was einfallen.
@dim Tja, siehe persöhnliche antwort ! Für alle : Bin selber Vermieter und wenn Ich das lese wird mir ÜBel . Nicht im Sinne von Übel sondern wie teile ICH das auf mit der Wärme und der gleichen . Da wird mir Übel . Da wird MIR ander übel mit der Geschirrspühlmaschine sonder gleichen. ( AB vom Thema) . ZUM heizen im Allgemeinen ( da wird mir Übel ) .
Ich bin ja auch Vermieter und eine Nebenkostenabrechnung die nur nach qm geht, ist nicht zulässig. Du kannst dem Vermieter eine Abmahnung senden und wenn er keine korrekte Abrechnung erstellt kannst du die NK Zahlung zurückhalten. Für einen Vermieter ist es strafbar wenn er nicht nach Verbrauch und qm aufgeteilt abrechnet
@janinez . Nöö ganz so nicht da gibt es Lücken von den Idioten der Politik.
klar, es kommt natürlich auf den Mietvertrag an, aber wenn da z.B drin steht, dass 70% über den Verbrauch und 30 % über die qm abgerechnet werden, dann muss er es so machen
@janinez Möchte Dich mal sehen wenn Du die Rechnungen alle im Vorraus bezahlen musst mit den Mietern und deine auch. Na gut was soll . ICH kann NICHTS dafür das die Preise Hoch sind und es so einmal ist wie es ist . ABer Ich habe keinen Bock darauf das Ich als Vermieter NIchts dafür tue damit es weniger wird weil Ich nichts dafür kann.
Ich zahle bereits jetzt schon alles im Voraus für meine Mieter und ich weiß nicht, ob ich das jemals wieder zurück kriege ohne Probleme. Meine Rechnungen werden gefühlt jeden Monat höher
@janinez Als Mieter sehe ich auch die Problematik und kann die Seite des Vermieters verstehen. Aber wenn der Vermieter mich einfach drastisch abzockt, ist mein Verstand am Ende.
Das verstehe ich, Abzocke geht einfach nicht, von keiner Seite