Hallo Community,
Ich bin etwas verwirrt, weil es jetzt beim Aldi eine günstige Dashcam von Rollei gibt und ich dachte, die wären in Deutschland verboten. Habe ich etwas verpasst, oder gelten die alten Regelungen nicht mehr?
Beim überfliegen der Beschreibung habe ich gelesen, dass die Kamera (angeblich) erst im Falle eines Unfalls eingeschaltet wird. Darf man jetzt doch eine Dashcam im Auto haben?
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/
Schau doch mal in den obigen Link. Dort erklärt der ADAC nähere rechtliche Aspekte.
Also der Besitz war nie verboten, der anlasslose Einsatz im öffentlichen Raum schon. Die Kameras müssen die Videos, die man nicht raucht, schnell wieder löschen. Bei einer deutschen Marke wie Rollei würde ich davon ausgehen, dass die aktuellen Modelle diese rechtlichen Vorgaben einhalten können.
Die Dashcams sind seit 2018 vor Gericht zulässig. Du darfst nur nicht dauerhaft filmen, sondern nur nach Bedarf (Schleife oder die Aufnahme wird durch Bremsen oder Crash aufgelöst). Und die Videos dürfen nicht veröffentlicht werden. Die Aufnahmen dürfen nicht zu lang sein und in den anderen Ländern gelten die anderen Regeln - bis zu Komplettverbot.
Die Rollei 402 schneidet beim ComputerBild-Test ganz gut ab und belegt den zweiten Platz (der Testsieger kostet stolze 280Euro). Bemängelt werden dunkle Aufnahmen, schwergängige Tasten und ein kleines Display. (Quelle: ComputerBild 20/2020)
Ich danke euch für eure Antworten. Dann hab ich wirklich verpasst, dass die zulässig sind, zumindest begrenzt.